Erbschaft

Aus Prophetia
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Materielle Erbschaft

Wer eine Erbschaft jenseits seines Eigenbedarfes annimmt, ist vor Gott ein Hehler, der das widerrechtliche Gut seiner Vorfahren, die es sich nur durch Spekulation oder Glücksspiel angeeignet haben können, für sich in Besitz nimmt.[1] Auch wenn der übermäßige oder ungerechte Reichtum staatsgesetzlich rechtmäßig übernommen wird, bleibt er deswegen trotzdem vor Gott ein Gräuel.[2]

Geistige Erbschaft

Ein Mensch befindet sich in einem von seinen Eltern empfangenen erblichen Bösen oder Erbbösen, das angeborene Leben des Bösen, welches in einer zügellosen Herrschsucht besteht, sich selbst mehr als Gott und die Welt mehr als den Himmel zu lieben. In eben dem Maße, als dieser Herrschsucht die Zügel gelassen werden, erbrennt sie vor Begierde, über alle zu herrschen und zuletzt als Gott angerufen und verehrt zu werden. Darauf bezieht sich 1.Mose 3.4-5. In wie weit sich ein Mensch durch Zügellosigkeit in diese Liebe stürzt, in so weit wendet er sich von Gott ab und zu sich selbst hin, und wird ein Gottesleugner. Im anderen Leben erleidet niemand Strafe für sein anererbtes Böse, da es ihm nicht angehört und er folglich auch nicht die Schuld daran hat. Man leidet nur für das wirkliche Böse, das sein eigen ist, soviel man sich von seinem ererbten Bösen durch sein tatsächliches Leben angeeignet hat.[3]

Siehe auch

Quellenverweise

  1. Jakob Lorber, Die geistige Sonne 2.91.8-9
  2. Jakob Lorber, Die geistige Sonne 2.92.1-2
  3. Emanuel Swedenborg, Himmel und Hölle 342; Emanuel Swedenborg, Himmel und Hölle 558; Emanuel Swedenborg, Die wahre christliche Religion 154d; Emanuel Swedenborg, Vom Jüngsten Gericht Fortsetzung 61; Emanuel Swedenborg, Vom Jüngsten Gericht Fortsetzung 63