Geldverleih
Wer gegen die gesetzlichen Zinsen Geld verleiht, der hat ein gutes Werk vollbracht, das auch in den Himmeln seine Würdigung finden wird. Die Pflicht des Kreditnehmers ist nicht nur, das Entliehene samt den Zinsen gewissenhaft zurückzuerstatten, sondern auch freiwillig einen allfälligen größeren Gewinn mit dem Kreditgeber zu teilen. Der Kreditgeber soll dies aber nicht verlangen.[2]
Einem reichen Kaufmann in Sichar riet Jesus folgendes: Einem Reichen, welcher das geborgte Geld reichlich zurückzahlen kann, soll er kein Geld borgen, ansonsten ihm der Reiche bald insgeheim zum Feind wird, worauf er Not haben wird, sein Geld samt Zinsen wieder zurückzuerhalten. Einem Armen hingegen, der es offenbar nicht vermögen wird, das Geld je zurückzuzahlen, dem soll er borgen, worauf es ihm der Vater im Himmel hundertfach auf anderen Wegen schon auf Erden ersetzen und im Himmel selbst zu einem großen Schatz machen wird. Eine gerechte Wirtschaft ersetzt unter dem Segen Gottes stets wieder das, was man an die wahrhaft Armen verteilt hat. Was man hingegen in die Banken der Reichen gibt, das wird einem von oben nicht ersetzt werden, und man wird viele Sorgen haben und sich stets fragen, ob die Banken das Geld wohl ordentlich verwalten. (Anm.: Und wofür sie es verwenden: Waffen, Kriege, Mord, Ausbeutung z.B.) Wer so handelt, den werden die Armen lieben und segnen und ihm dienen und der Vater im Himmel wird sein Tun stets segnen und das wird besser sein denn die stets größeren Banksorgen.[3]
Kreditwürdigkeit
Wenn man einem Armen Geld leiht, von dem nicht zu erwarten ist, dass er es nützlich verwenden könnte, sondern es gleichsam wegwirft und damit allerlei Ausschweifung treibt, dann ist das zwar kein direkt schlechtes Werk, aber ein sehr dummes, das weder der Liebe Gottes und noch weniger der Weisheit Gottes angenehm sein könnte. Etwas ganz anderes ist es, wenn man das Geld einem Armen gibt, von dem man weiß, dass er damit umgehen kann und er nur durch widrige Zufälle arm geworden ist. Dem soll man das Geld auf jeden Fall geben, auch ohne Zinsen und ohne Zuversicht, es je wieder zu erhalten. Hat der Bedürftige das Geld gut verwendet, dann wird er als Bruder wissen, was er zu tun haben wird und welche Verpflichtung er hat. Kann er es nicht zurückerstatten, dann soll man ihm nicht ärgerlich werden oder das Guthaben bei seinen Nachkommen suchen, denn dies wäre hart und wieder die Ordnung Gottes, außer die Kinder oder Enkel tilgen die Schuld bei einem Menschenfreund ihres armen Vaters oder Großvaters von sich aus, was sie Gott wohlgefällig macht.[4]
Siehe auch
Quellenverweise
- ↑ Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 1.222.8; Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 2.159.8; Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 4.98.1; Jakob Lorber, Himmelsgaben 3.470613.12
- ↑ Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 4.98.3
- ↑ Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 1.58.2-3; Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 1.58.8
- ↑ Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 4.98.4-6