Recht

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Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte, 1789
Das eigentliche Recht besteht in nichts anderem, als allein in dem, dass der Mensch nach den Geboten Gottes lebe.[1]

Wesen

Außer der Gottesliebe und der daraus hervorgehenden Weisheit, welche beide zusammen die ewige Ordnung sind, aus der heraus alles, was da ist, gemacht wurde, gibt es nirgends ein Recht, als bloß in dieser Liebe Gottes. Wo solche Gottesliebe zugrunde liegt, da ist auch das wahre Recht. Wo aber diese nicht ist, da ist auch kein Recht, sondern nur das blanke Gegenteil. Ein solches (Un-)Recht beruht dann auf der Eigenliebe und ist in seiner wahren Natur nichts anderes, als ein human aussehendes Faust- oder Raubrecht, auch wenn es dem blinden Menschen oft äußerlich erscheint, als wäre es Liebe, so ist es doch nichts anderes als höllische Eigenliebe.[2]

All das politische "Recht" der Menschen beruht auf lauter Falschem und Bösem der Eigenliebe, welche die Erde mit Grenzsteinen markiert hat, dem "Mein und niemals Dein". Aus diesem unvertilgbaren Irrtum rühren zumeist die Vergehungen her und weshalb auch ganz widerrechtliche Gesetze erfunden werden mussten, die jedem sein eingebildetes Eigentum durch die Gewalt unerhörter Strafen, ja selbst durch den Tod, sichern müssen. Gott jedoch hat die Erde, die Luft, das Wasser, den Regen und die Sonnenstrahlen für alle gemeinschaftlich erschaffen, und keinem irgendein Vorrecht eingeräumt.[3]

Himmlisches Recht

Im Himmel hat einer alles für alle und alle haben alles für einen aus Liebe. Das ist auch die Lehre des Evangelium. Würde es jeder dem Himmel gleich tun, dann wären keine neuen Höllengesetze vonnöten, da dann keiner etwas besäße und somit auch frei bliebe vor jeglichem Raub und Diebstahl.[4]

Höllisches Recht

Die Eigenliebe lehrt mühsam nach und nach die eigenen Bedürfnisse und den Vorteil der eigenen Handlungen erkennen, und die Mittel, die eigenen Verhältnisse so einzurichten, dass sie gerade mit genauer Not dem Nächsten so viel Handlungsraum zulassen, wie einem Vogel im Käfig oder einem Fisch im Behälter. Von diesem Herrsch- oder vielmehr Raub-Standpunkt werden dann Gesetze gegeben in einer Unzahl, je nach der Zahl der sich aus der Eigenliebe immer mehr vermehrenden Wohlstands-Bedürfnisse. Mit Kerker, Pulver und Tod wird gesorgt, dass sie streng gehalten werden. Mitunter gibt dann die Eigenliebe den Sklaven auch Gesetze, damit sie sich selbst untereinander nicht aufreiben in der langen Nacht der Verzweiflung, wodurch dann der sogenannte Tross auch etwas scheinbar zu gewinnen wähnt und sich ruhig verhält, da ihm doch noch erlaubt ist, etwas Weniges von dem zu genießen, was für die Tische der Machthaber durchgehend nicht mehr taugt. Dadurch werden dann die Menschen oft notgedrungen, die Liebe Gottes zu verlassen und selbst die Eigenliebe zu ergreifen und im Kleinen böse zu handeln, wie die Großen im Großen, die da lügen, stehlen, rauben und morden und dazu sich noch frech erkühnen, die Gesetze Gottes in ihren Kot hinabzuziehen, um dadurch denselben einen sogenannten, von Gott aber verfluchten "moralischen Anstrich" zu geben. Dadurch werden wohl die Blinden geblendet, aber Gott durchschaut ihre Kniffe und gibt sie Seinen Kindern kund, die Ihn zu suchen angefangen haben.[5]

Gott und das Höllenrecht

Man soll den himmlischen Vater nicht in die Rechtshändel der Hölle nötigen und dadurch Seinen Langmut und Seine große Geduld im Angesicht solcher Gräuel und Frevel kränken. Er steht ohnehin schon bewaffnet an der Türe, um den letzten Rechtsspruch über die Erde hinzudonnern, damit der ganze Höllenplunder über den Haufen geworfen werde, dahin, wo dessen Verfasser schon lange seine bleibende Wohnstätte aufgerichtet hat.[6]

Siehe auch

Quellenverweise

  1. Jakob Lorber, Das Große Evangelium Johannes 2.94.21
  2. Jakob Lorber, Himmelsgaben 1.400418.2-3
  3. Jakob Lorber, Himmelsgaben 1.400528b.3
  4. Jakob Lorber, Himmelsgaben 1.400528b.5
  5. Jakob Lorber, Himmelsgaben 1.400418.4-5
  6. Jakob Lorber, Himmelsgaben 1.400528b.6