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Römer

Aus Prophetia

Religion

siehe Römisches Heidentum

Gesetze

In Rom bestand die strengste Regel: "Ein strenges Gesetz macht auch strenge und ordentliche Menschen." Daher ließen die Römer nicht mit sich handeln und jeder Mensch stand ohne Rangesrücksicht vor dem Gesetz. (nach Cyrenius)[1] Die römischen Richter waren über alle Maßen streng in der Ausführung ihrer gefällten richterlichen Aussprüche und Urteile, weswegen die Juden auch eine unbeschreibliche Furcht vor ihnen hatten. War einmal ein Urteil gefällt, dann konnte es nur allein vom Kaiser noch widerrufen werden.[2] Die Römer waren zwar keine so harten Richter, wie die Juden glaubten, aber ein strenges Recht und volle Wahrheit wollten sie. (nach Cyrenius)[3]

Von Samaritern, die das römische Gesetz studiert hatten, wurde es als ein weises Gesetz betrachtet. (nach einer Samariterin)[4]

Eherecht

Die Römer (zur Zeit um Christi Geburt) hatten ein dreifaches Eherecht; zwei nicht bindend, eines bindend. Laut den zwei nicht bindenden Gesetzen konnte sich ein Römer (1.) sogar mit einer Sklavin vermählen, die ihm aber dennoch keine feste Ehefrau, sondern nur eine gesetzlich erlaubte Beischläferin war, wobei der Römer ledig blieb und sich eine standesgemäß rechte Ehefrau nehmen konnte. Für eine Beischläferin bestand nicht die geringste Verbindlichkeit, je zur rechtmäßigen Ehefrau genommen zu werden. Allfällige Kinder hatten kein Recht auf ihren Vater, außer dieser adoptierte sie mit Einwilligung des Kaisers. Auch konnte sich ein Römer (2.) eine Tochter von einem standesgemäßen Haus von ihren Eltern anbinden lassen unter der Bedingung, sie zur rechtmäßigen Frau zu nehmen, so er mit ihr ein bis drei lebende Kinder bekam, darunter wenigstens ein Knabe war. Das festbindende Gesetz trat erst dann ein, wenn der Römer vor dem Altar Hymens (Hochzeitsgott) von einem dazu bestimmten Oberpriester mit einer rechtmäßigen Frau fest verbunden wurde und dann nicht mehr ledig, sondern verheiratet war. (nach Cyrenius)[5]

Außerdem bestand in Rom ein geheimes Ehegesetz, welches besagte, dass wenn ein Mann ein Mädchen in der Gegenwart eines Stummen, eines Narren oder eines unmündigen Kindes erwählt, und diese sind bei der Erwählung gutmütig und lächeln dabei, dann ist die Ehe dadurch vollkommen gültig, und muss darauf dem betreffenden Oberpriester angezeigt werden, wobei ein kleines glänzendes Opfer (Gold) nicht fehlen darf. (nach Joseph, Cyrenius und Unterpriestern)[6]

Bürgerrecht

Wer das römische Bürgerrecht besaß, über den durfte kein Gericht außer dem Gericht Roms ein Urteil fällen. (nach Cyrenius)[7]

Gebräuche

Den Römern galten bestimmte außerordentliche Gelegenheiten - etwa eine Mondes- oder Sonnenfinsternis, ein starkes Unwetter, feurige Meteore, Kometen, das plötzliche Auftreten eines Irrsinnigen, das Befallenwerden von der sogenannten Epilepsie, auch außerordentliche Scharfgerichtstage als Unglückstage oder als besondere Tage der Götter, welche die Menschen sofort zu heiligen und nicht zu ihren eigenen Geschäften zu verwenden hatten.[8]

Eine Hauptlebenssitte der Römer bestand darin, dass Tausende schweigen mussten, wenn ein Hoher nur eine Miene machte, die allen andeutete, dass er reden werde.[9]

Zahlungsmittel

Der römische Kaiser lieh sein Geld jedem seiner Untertanen gegen Pfand oder Verschreibung, verkaufte jedoch keines, was für die Wechsler eben nicht erfreulich war. Der Kaiser verlangte von edlem Geld aus Gold und Silber fürs Jahr fünf und fürs unedle Geld aus Kupfer und Erz nur ein bis einundeinhalb Prozent Zins (zur Zeit Jesu).[10]

Die Römer hatten neben den regulären Geld auch ein eigenes Geld, um Vieh zu kaufen. Je nachdem ein oder das andere Tier auf einer solchen Münze geprägt war, musste man dasselbe Tier auch um eine solche Münze bekommen.[11]

Militär

Die Vollmacht über das Militär einer Stadt wurde von dessen Hauptmann an den Statthalter abgetreten, wenn dieser zugegen war.[12]

Bei den Römern war es Sitte, dass die Soldaten selbst für ihren Unterhalt zu sorgen hatten.[13]

Wohnung

Die Schlafgemächer der Großen Roms bestanden in einem großen Saal. Die Römer sagten sich nämlich: Im Schlaf dünstet der Mensch allzeit die Krankheit aus; hat diese nicht den gerechten Raum, sich im Schlafgemach zu zerstreuen, so fällt sie wieder auf den Menschen zurück, und er wird krank. Daher hatten reiche Römer sogar Fontänen in ihren großen Schlafsälen, welche die Luft reinigten und die bösen Dünste an sich zogen.[14]

Siehe auch

Quellenverweise